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Niedrigenergiehäuser im Bestand PDF Print E-mail
Written by Dipl.-Ing. Martin Unglaube   
Sunday, 22 July 2007

Neue Förderphase für „Niedrigenergiehäuser im Bestand“
Bestehende Gebäude benötigen derzeit durchschnittlich dreimal soviel Energie zur Wärmeversorgung wie Neubauten. Um diese enormen Einsparpotenziale zu schließen, wurden seit 2003 im Rahmen des dena-Modellvorhabens "Niedrigenergiehaus im Bestand" über 140 Gebäude energetisch vorbildlich saniert. Der Energiebedarf dieser Gebäude konnte durch energiesparende Bauweisen um durchschnittlich 80% reduziert werden. Die Gebäude benötigen nur noch rund die Hälfte eines vergleichbareren Neubaus nach EnEV.

Gebäudeeigentümer, die zukunftssicher in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investieren wollen, winken jetzt  attraktive Förderkonditionen.

In einer neuen Projektphase  des Vorhabens „ Niedrigenergiehaus im Bestand „ der Deutschen Energie-Agentur  (dena) werden Vorhaben von privaten Eigentumbesitzern oder Wohnungsunternehmen gefördert – vorausgesetzt, das Wohngebäude wurde vor 1984 errichtet.

Ziel der Sanierungsprojekte: Mittels moderner Dämmstoffe und innovativer Lüftungs- und Heizungstechniken soll der Energiebedarf des sanierten Gebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) um 50 % geringer sein als bei einem vergleichbaren Neubau.

Wer sich auf diesen energetischen Standard „ EnEV-Neubau minus 50 % verpflichtet, erhält auf den Finanzierungskredit  von der KfW Förderbank einen Tilgungszuschuß in Höhe von 20 %.

Umfassende energetische Sanierung zahlt sich also doppelt aus:

  • geringere Kreditrückzahlung,
  • geringerer Energieverbrauch

Bewerbungen für die Fördermittel sind laufend bis 30. September möglich.

Staatliche Förderung klimafreundlicher
Technologien wird deutlich erhöht.

Im KfW-Programm „ Erneuerbare Energien „ sind seit dem 1. Mai 2007 wesentlich attraktivere Förderungen für große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung, zur solaren Kühlung und zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme eingeführt worden.

Mit zinsverbilligten Kfw-Darlehen und Tilgungszuschüssen des Bundesumweltministeriums in Höhe von 30 % der Investitionskosten werden diese Technologien ab 40 m2 Kollektorfläche gefördert.

Fortgeführt werden außerdem die Förderungen von großen Biomassenanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.

Außerdem gibt es einen neuen Innovationsbonus für große solarthermische Anlagen.

Das Bundesumweltministerium stellt für diese Förderungen in diesem Jahr 213 Mio. Euro zur Verfügung – so viel wie nie zuvor.

Damit können Investitionen von rund 2 Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden.

Finanziert werden auch Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ab 100 KW Nennwärmeleistung mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen.

 
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