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Was wird gefördert: Veränderungen an der Bausubstanz: Umbau und/oder Ausbaumaßnahmen Modernisierungsmaßnahmen: Heizung und Wärmedämmungsmaßnahmen Wie wird gefördert: Vor Baubeginn müssen Anträge aus Fördermittel bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden, die dann die Mittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Welche Förderprogramme gibt es?
Das Förderungsprogramm VOR-ORT-BERATUNG: Das Förderungsprogramm soll vor allem Haus- und Wohnungseigentümer helfen mit Unterstützung eines Sachverständigen in der BAFA-Liste herauszufinden, wie individuelle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs ergriffen werden können. Die Höhe des Zuschusses beträgt seit 23.09.2006: - 175 Euro für Ein-/ Zweifamilienhäuser und
- 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohnungen
Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten ein Darlehen zu beantragen: Kreditvariante der Kategorie A: Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau Das Gebäude wurde bis 31.12.1983 errichtet und erreicht durch die Sanierung das Neubau-Niveau nach EnEV oder unterschreitet dieses deutlich. - Zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuß von 5 %
- Unterschreitung des Neubauniveaus um 30 %. Tilgungszuschuß von 12,5 %,
- Mit dem Kreditantrag ist die Bestätigung eines Sachverständigen, (BAFA-Energieberater) einzureichen, dass mit der Sanierung das Neubau-Niveau erreicht wird.
Kreditvariante der Kategorie B: Energetische Sanierung nach Maßnahmepakete Das Gebäude wurde bis 31.12.1994 errichtet. Maßnahmepakete 0 – 3: Die Maßnahmepakete beinhalten genaue Vorgaben über die einzelnen Bauteilverbesserungen. Bei Durchführung jedes Maßnahmepaketes ist zu beachten, dass immer alle Außenflächen, die gesamte Kellerdecke, alle Erdberührten Außenflächen zu dämmen sind, sowie alle Fenster zu erneuern sind. Teilweise Erneuerung z. B. Fenster der Südseite oder Wärmedämmung der Westseite geht nicht. Maßnahmepaket 4: Ein Sachverständiger wählt mindestens drei aus den folgenden 6 Maßnahmen für Ihr Haus aus: - Wärmedämmung Dach
- Wärmedämmung Außenwände
- Wärmedämmung Kellerdecke
- Erneuerung der Fenster
- Austausch Heizung
- Einbau Lüftungsanlage
Bei dieser Maßnahme sind auch Teilflächen möglich, die durch einen BAFA-Sachverständigen zu bestätigen sind. |